Das ändert sich für Familien ab dem

01.01.2010

Mehr Kindergeld

Ab dem 1. Januar 2010 bekommen Eltern je Kind zwanzig Euro mehr Kindergeld im Monat.

Kindegeld gibt es für:
* alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
* für Kinder in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr
* für arbeitslose Kinder bis zum 21.Lebensjahr

Höherer Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag in der Steuer wird von 3. 864 Euro auf 4.368 Euro um 504 Euro erhöht.

Höherer Mindestunterhalt für Kinder Alleinerziehender

Der gestzliche Mindestunterhalt für Kinder Alleinerziehender steigt ab dem 1. Januar 2010:
* für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres von 281 Euro auf 317 Euro um 36 Euro
* für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres von 322 Euro auf 364 Euro um 42 Euro
* für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von 377 Euro auf 426 Euro um 49 Euro

Höherer Unterhaltsvorschuss für Trennungskinder

Zahlt bei getrennt lebenden Eltern ein Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für das Kind, kann es einen Unterhaltsvorschuss erhalten. Bundesweit gelten seit dem 1. Januar 2010 folgende Unterhaltsvorschussbeträge:
* für Kinder bis unter sechs Jahre monatlich 133 Euro (+ 16 Euro)
* für ältere Kinder bis unter zwölf Jahre monatlich 180 Euro (+ 22 Euro)

Weitere Informationen unter:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend